Kostenzuschüsse für 

klinisch-psychologische Behandlung 

Seit Jänner 2024 können Patient*innen bei einer eingetragenen Klinischen Psychologin einen Teil der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet bekommen. In meiner Praxis haben Sie die Möglichkeit, sowohl Einzel- als auch Gruppentherapien in Anspruch zu nehmen, für die unter bestimmten Voraussetzungen ein Kostenzuschuss durch Ihre Versicherung gewährt wird. Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose (z. B. depressive Episode) können Sie einen Teil der Kosten über Ihre gesetzliche Krankenversicherung rückerstattet bekommen. Sollten Sie eine Krankenzusatzversicherung besitzen, kann dort zusätzlich eine Kostenrückerstattung beantragt werden. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses:

Einzelsitzungen:

  • ÖGK (ehemals GKK, 60 Minuten): 33,70€
  • SVS (ab 50 Minuten): 50,00€
  • BVAEB (ab 50 Minuten): 50,00€


Gruppensitzungen (maximal 10 Personen, 90 Minuten):

  • ÖGK: 12,10€
  • SVS: 16,68€
  • BVAEB: 16,90€


Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Therapie:
Holen Sie sich idealerweise vor Beginn einer klinisch-psychologischen Therapie, spätestens jedoch vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Bestätigung, (z. B. von Ihrem Hausarzt oder Facharzt). Wenn Sie zum ersten Mal eine klinisch-psychologische Behandlung beginnen, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten für die ersten zehn Sitzungen. Dafür senden Sie bitte die ärztliche Bestätigung gemeinsam mit den Honorarnoten und dem Zahlungsbeleg direkt an Ihre Krankenkasse. Ab der 11. Sitzung ist ein gesonderter Antrag auf Kostenzuschuss erforderlich. Das Formular fülle ich als Ihre behandelnde Klinische Psychologin aus. Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, spätestens zwei Wochen vor der 11. Sitzung (bzw. vor Ablauf der ersten 10 Einheiten). Die Krankenkasse übernimmt die Kosten ab der 11. Sitzung nur, wenn der Antrag genehmigt wurde. Auf diese Weise können maximal 50 Sitzungen bewilligt werden. Sollte Ihre Behandlung länger dauern, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen, damit die Kosten weiterhin übernommen werden. Die Rückerstattung erfolgt immer durch Sie selbst. Wenn Sie keine Kostenerstattung wünschen, werden von meiner Seite keine Informationen an die Krankenkasse weitergegeben. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Kostenerstattung.

Die Angaben auf dieser Website sind unverbindlich und dienen nur zur Information. Für aktuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Die erforderlichen Unterlagen für die ärztliche Bestätigung und den Antrag auf Kostenzuschuss stehen Ihnen hier zum Download bereit.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kostenzuschuss.